Betreuungsverein
Aufgaben des Betreuungsvereins:
• FÜHREN VON GESETZLICHEN BETREUUNGEN NACH DEM BETREUUNGSGESETZ
Menschen mit einer Erkrankung oder einer Behinderung können nach § 1814 BGB einen Betreuer/eine Betreuerin erhalten, wenn sie zur Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten nicht mehr selbst in der Lage sind.
Ein Betreuer/eine Betreuerin vertritt die Interessen des Betroffenen im Rahmen von gerichtlich festgelegten Aufgabenkreisen, wie zum Beispiel:
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge
- Gesundheitsfürsorge
- Vertretung gegenüber Behörden
- Anhalten und Öffnen der Post
Hierbei hat der Betreuer/die Betreuerin das Wohl und die subjektiven Wünsche des/der Betreuten zu berücksichtigen. Er soll versuchen, den Betroffenen wieder in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten.
• UNTERSTÜTZUNG EHRENAMTLICHER GESETZLICHER BETREUER
UND BETREUERINNEN UND BEVOLLMÄCHTIGTE
- Persönliche Gespräche und Information zu den Aufgaben
(z.B. Informationen zur Heimunterbringung, Unterstützung bei Antragstellungen,
Pflichten eines Betreuers, Abfassen von Berichten u.a.)
- Fortbildungsangebote
• INFORMATIONEN ZUR VORSORGEVOLLMACHT,
BETREUUNGSVERFÜGUNG UND PATIENTENVERFÜGUNG
Jeder Mensch kann durch die Folgen eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt seine persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit verlieren. Keiner möchte dann auf eine rechtliche Betreuung angewiesen sein.
Daher sollte man rechtzeitig seine persönlichen Wünsche formulieren und festlegen, wer diese Interessen vertreten soll. Dazu bieten wir:
- Vorträge zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
für Gruppen jeglicher Art und jeden Alters
- Individuelle Gespräche zur Information
Entsprechendes Informationsmaterial ist ebenfalls beim Betreuungsverein erhältlich.